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Nachhaltig werben in der Krise

Wirksame Energiesparmaßnahmen für die Interior Branche

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Seit dem 1. September gelten in Deutschland verbindliche Regeln zum Energiesparen – sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen. Die Einrichtungsbranche ist ebenfalls in der Verantwortung und muss die Energiesparmaßnahmen im Einzelhandel umsetzen. Lesen Sie hier, was Firmen jetzt beachten müssen und mit welchen Ideen der Handel Strom sparen und gleichzeitig neue Kunden erreichen kann.

Energiesparmaßnahmen für den Einzelhandel von Andrey Meteley auf Unsplash

Seit Anfang September gelten in Deutschland verbindliche Energiesparmaßnahmen. Auch die Einrichtungsbranche ist in der Verantwortung, diese umzusetzen. (Bild: Andrey Metely auf Unsplash)

Das sind die neuen Regelungen in der Energiekrise

Im Zuge des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Energiekrise haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch deutlich zu reduzieren. Um mindestens 15 % müssen die Mitgliedstaaten diesen verringern, um die Energieversorgung über den Winter zu sichern. Folgende Regelungen gelten ab sofort bis zum 28. Februar 2023:

  • In öffentlichen Büro- und Arbeitsräumen gilt eine Höchsttemperatur von 19 Grad.
  • Die Vorlauftemperatur des genutzten Wassers muss auf 55 Grad gesenkt werden – das entspricht dem empfohlenen hygienischen Mindestmaß. Im besten Fall sollte das Warmwasser zum Händewaschen sogar ganz abgeschaltet werden.
  • Es dürfen keine Foyers, Flure und Technikräume mehr beheizt werden.
  • Das Anstrahlen von Gebäuden und Denkmälern ist nicht mehr zulässig.
  • Auch Werbetafeln, Leuchtreklame und ähnliche Beleuchtungen sind zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten. Ausgenommen sind lediglich die Werbetafeln an Haltestellen, da sie zur Straßenbeleuchtung zählen.
  • m Einzelhandel dürfen Ladentüren nicht mehr offenstehen, sofern der Innenraum beheizt wird.

Hinzu kommen langfristige Regelungen. So werden Eigentümer verpflichtet, die Heizungssysteme und Isolierungen ihrer Gebäude zu optimieren. Mit diesen Maßnahmen sollen Privatpersonen und Unternehmen nicht nur Erdgas sparen, sondern auch den Stromverbrauch senken, um die Verstromung von Gas auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.

So reagiert der Einzelhandel

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle. So sind auch private Haushalte zu diesen Maßnahmen verpflichtet. Ausnahmen sind lediglich für Schulen, Kitas und Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. Damit ist auch der deutsche Einzelhandel in der Pflicht. Immerhin verbraucht er durchschnittlich 95 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr – Lebensmittelgeschäfte ausgenommen. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sind die Regelungen daher nicht nur aus gesetzlichen oder ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen.

Dabei sind viele der Energiesparmaßnahmen für Unternehmen relativ leicht umzusetzen. Unbeheizte Flure oder kaltes Wasser zum Händewaschen stören die wenigsten und auch eine Raumtemperatur von 19 Grad liegt lediglich einen Grad unter der oft genannten Wohlfühltemperatur, die bisher auch arbeitsrechtlich vorgeschrieben war. Viele Supermärkte heizen sowieso bis auf 19 Grad, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrscheinlich kaum einen Unterschied merken werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich natürlich umgewöhnen müssen.

Auch die geschlossenen Türen sollten kein Hindernis für die Kundinnen und Kunden sein. Der Handelsverband Deutschland hat zwar bereits die Kampagne „Tür zu, Geschäft offen“ ins Leben gerufen, um über die Neuerung zu informieren. Im Zuge der Corona-Krise haben wir uns aber ohnehin schon an regelmäßige Veränderungen im Einkaufsalltag gewöhnt, sodass geschlossene Türen voraussichtlich schnell und problemlos flächendeckend akzeptiert werden.

Energiesparmaßnahmen für Außenwerbung von John Cameron auf Unsplash

Werbetafeln, Leuchtreklame und ähnliche Beleuchtungen sind zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten. Unternehmen können jetzt zu nachhaltigen Werbealternativen wechseln. (Bild: John Cameron auf Unsplash)

Licht aus, Werbung aus?

Doch wie sieht es mit den Auswirkungen auf das Marketing aus? Reklame im öffentlichen Raum erfreut sich einer gewissen Beliebtheit und kann Kaufentscheidungen positiv beeinflussen. Außerdem werden Außenbeleuchtung und LED-Werbedisplays dank neuer Technologien immer sparsamer. In den Nachtstunden ist die Effektivität solcher Werbemaßnahmen allerdings eher gering einzuschätzen – und in dieser Energiekrise hilft jede eingesparte Kilowattstunde. Also gilt das nächtliche Werbeverbot von 22 bis 6 Uhr morgens vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Alternative Werbemöglichkeiten gibt es in der digitalen Welt. Schon jetzt geben Unternehmen für Außenwerbung nur einen Bruchteil ihres Budgets aus und setzen verstärkt auf Onlinewerbung. Dank der heutigen Zielgruppenanalysen, die durch digitales Tracking immer genauer werden, können Unternehmen diese Einflüsse auf ihre Kundinnen und Kunden überprüfen. Im Zweifel lassen sich in dieser Zeit mehr Personen auf digitalen Kanälen erreichen und die eingesparten Gelder dort gewinnbringend einsetzen.

Weitere Alternativen und nachhaltige Werbemittel könnten unter anderem sein:

  • Poster und Plakate, die von der Straßenbeleuchtung in Szene gesetzt werden.
  • Digitale Werbemittel, die auch in den Nachtstunden die Hauptzielgruppe ansprechen.
  • Um es noch nachhaltiger zu machen, bieten einzelne Agenturen sogar schon einen CO2-Ausgleich für ihre Online-Kampagnen an.
  • Produktplatzierungen in Serien der Online-Streamingdienste, die anhand des sogenannten Netflix-Effekts einen großen Einfluss auf- und Suchverhallten haben.
  • Nachhaltige Werbemittel und grüne Eventkonzepte für die Erschließung von Neukunden.
  • Markenkooperationen, durch die mit gemeinsamen Mitteln für eine grünere Zukunft gesorgt wird.
  • Guerillia-Marekting-Aktionen mit Nachrichten, die über Geofencing and potenzielle Kunden und Kundinnen verschickt werden.

Oder Licht und Heizung komplett ausschalten? Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) hat einen Green Monday ins Spiel gebracht: Möbelhäuser sollen in den Wintermonaten montags geschlossen bleiben. Wenn von Samstagabend bis Dienstagmorgen auf Heizung und Beleuchtung verzichtet würde, könnten die Möbelhäuser bedeutende Mengen an Gas und Strom sparen und damit einen wichtigen Teil zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise beisteuern. Bisher konnte der Verband erst einzelne der rund 12.000 Möbelhäuser in Deutschland von dieser Idee begeistern. Viele Händlerinnen und Händler begrüßen zwar Energiesparmaßnahmen, fürchten aber zugleich Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht alle Häuser an dieser Aktion teilnehmen.

Die Energiesparmaßnahmen sind gesetzlich verpflichtend für Privatpersonen und Unternehmen. Der Trend zu mehr Nachhaltigkeit in der Möbelbranche erhält durch die Energiekrise noch einmal ungewollten Anschub. Ob die einzelnen Maßnahmen tatsächlich das Konsumklima trüben, darf bezweifelt werden. Die hohen Gas- und Strompreise haben in der breiten Masse mit Sicherheit einen größeren Einfluss auf die Kauflust als eine geschlossene Ladentür oder eine abgeschaltete Leuchtreklame.

Dennoch kann die Energiekrise bereits bestehende Trends fördern. Ein ökologisches Wirtschaften wird von immer mehr Kundinnen und Kunden nachgefragt, Nachhaltigkeit ist bei vielen Produkten ein Verkaufsargument. Jetzt rückt in der Krise auch der Betrieb der Geschäfte und Produktionsstätten in den Fokus, was bereits kurzfristig ökonomische Vorteile bringt. So können die Energiesparmaßnahmen nicht nur zum Strom sparen anhalten, sondern bei den Unternehmen auch zukunftsweisende und nachhaltige Transformationen anstoßen.

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